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BAUANTRAG - WIR BRINGEN IHR VORHABEN SICHER DURCH DIE GENEHMIGUNG
Ein erfolgreicher Bau beginnt mit einer genehmigten Planung. Wir übernehmen für Sie die vollständige Erstellung und Einreichung des Bauantrags – präzise, fristgerecht und auf Grundlage aller geltenden Vorschriften.
Ob Neubau, Anbau, Umbau oder Nutzungsänderung: Wir prüfen die baurechtlichen Rahmenbedingungen und bereiten alle erforderlichen Unterlagen für die zuständige Bauaufsichtsbehörde vor. Dabei stimmen wir uns bei Bedarf eng mit Fachplanern, Gutachtern und Behörden ab – für einen reibungslosen Ablauf und größtmögliche Planungssicherheit.
Von der Entwurfsphase bis zur Bauleitung (LPH 1 - 8) unterstütze wir Sie in Ihren Plänen und Wünschen. Besonderen Wert legen wir auf Funktionalität, Qualität und Ästhetik. Die Termin- und Kostenkontrolle gelten zu den wichtigsten Betrachtungspunkten während der Planung und Ausführung.

SANIERUNGSKONZEPT - DURCHDACHTE PLANUNG FÜR NACHHALTIGE GEBÄUDEMODERNISIERUNG
Ein Sanierungskonzept ist die Grundlage für eine wirtschaftliche, energieeffiziente und zukunftssichere Modernisierung Ihrer Immobilie. Ob Wohngebäude, Gewerbeobjekt oder öffentliches Bauwerk – wir analysieren den baulichen Zustand, definieren sinnvolle Maßnahmen und entwickeln ein tragfähiges Konzept für die schrittweise oder ganzheitliche Sanierung.
Unser Ziel: Substanz erhalten, Energieverbrauch senken, Nutzung verbessern – unter Berücksichtigung von Budget, Fördermöglichkeiten und gesetzlichen Anforderungen.


BAUVORANFRAGE - PLANUNGSSICHERHEIT VOR DEM BAUANTRAG
Sie möchten wissen, ob Ihr Bauvorhaben auf einem bestimmten Grundstück grundsätzlich genehmigungsfähig ist? Oder Ihr Traumhaus nach Ihren Vorstellungen so genehmigungsfähig ist? Mit einer Bauvoranfrage erhalten Sie rechtzeitige Klarheit – noch bevor Sie in die detaillierte Planung investieren.
Wir erstellen und koordinieren die Bauvoranfrage für Ihr Projekt – sorgfältig, rechtssicher und abgestimmt mit der zuständigen Behörde. Die schriftliche Auskunft der Bauaufsicht (sogenannter vorläufiger Bescheid oder Bauvorbescheid) gibt Ihnen Sicherheit bei Grundstückskauf, Investitionsentscheidungen oder bei Sondernutzungen.
Sie möchten wissen, ob Ihr Vorhaben genehmigungsfähig ist? Wir kümmern uns um Ihre Bauvoranfrage - rechtssicher und zielgerichtet.

ABGESCHLOSSENHEITSERKLÄRUNG - GRUNDLAGE FÜR DIE BILDUNG VON WOHNUNGSEIGENTUM
Wenn ein Gebäude in einzelne Eigentumseinheiten wie Wohnungen oder Gewerbeeinheiten aufgeteilt werden soll, ist eine Abgeschlossenheitserklärung gesetzlich vorgeschrieben. Sie ist Voraussetzung für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch und somit Grundlage für die rechtssichere Teilung eines Gebäudes nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Unterlagen für die Abgeschlossenheitserklärung – schnell, präzise und in enger Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde.
Wann wird eine Abgeschlossenheitserklärung benötigt?
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Bei der Teilung eines Gebäudes in Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten
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Vor dem Verkauf einzelner Einheiten in einem Mehrfamilienhaus
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Bei der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen
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Im Rahmen von Projektentwicklungen oder Neubauten mit mehreren Einheiten
Wir begleiten Sie professionell bei der Erstellung der Abgeschlossenheitserklärung – zuverlässig und rechtskonform.